Reisegepäckversicherung

Mai 17th, 2012

Die Reisegepäckversicherung

Der alljährlich wiederkehrende Jahresurlaub ist für die meisten Menschen einer der wichtigsten Termine überhaupt. Endlich kann man mal so richtig abschalten, sich entspannen und alle Sorgen des Alltags hinter sich lassen. Es gibt jedoch auch Dinge, die einem diesen Spaß am Urlaub ganz gehörig vermiesen können, z.B. wenn einem Gepäck oder ein teurer Fotoapparat gestohlen wird.

Um die Beschädigung oder den Verlust von Reisegepäck abzusichern, ist grundsätzlich der Abschluss einer speziellen Reisegepäckversicherung notwendig. Zwar gibt es auch einige Hausratversicherungen, die, im Rahmen der Außendeckung, gewisse Schadenereignisse übernehmen, so deutlich wie bei einer speziellen Reisegepäckversicherung fällt die Deckung in diesen Tarifen allerdings nicht aus.

Je nach Anbieter unterscheidet sich der Versicherungsumfang einer Reisegepäckversicherung zwar leicht, die grundsätzlichen Absicherungsaspekte haben jedoch alle Versicherungsunternehmen gemein. So ist zum Beispiel bei den meisten Versicherungsunternehmen Reisegepäck derart definiert, dass “alle Gegenstände, die auf einer Reise durch den Versicherungsnehmer, seine im selben Haushalt lebende Familie, einen namentlich bekannten Lebenspartner und dessen Kindern, mitgeführt werden” als Reisegepäck betrachtet werden.

Nur sehr wenige Versicherungsunternehmen decken hier auch den Verlust von Bargeld – also schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen ganz genau an, oder, noch besser, führen sie immer nur wenig Bargeld und stattdessen lieber Travellerchecks oder eine Kreditkarte mit.

Die Versicherung der Gegenstände erfolgt meist gegen eine ganze Reihe von Risiken, die jedoch auch von Gesellschaft zu Gesellschaft leicht variieren. In der Regel ist eine Versicherung gegen folgende Schadenereignisse vorgesehen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- und Böswilligkeit Dritter, Elementarereignisse, höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag und Explosion.

Einige Beispiele sollen verdeutlichen, wie es zum Beispiel zu einem Schadenereignis kommen könnte:

Nehmen wir einmal an, sie machen eine Reise mit einem Kreuzfahrtschiff und stehen gerade an der Reeling und wollen den Sonnenuntergang fotografieren, als eine Welle das Schiff erfasst, sie ins Straucheln geraten und sich an der Reeling festhalten müssen. Der Fotoapparat fällt daraufhin zu Boden und ist kaputt. Zu Ihrem Glück kann ein anderer Passagier das Geschehen bezeugen und sie bekommen eine Erstattung aus Ihrer Reisegepäckversicherung.

Wesentlich deutlicher ist die Deckungspflicht des Versicherers bei folgendem Beispiel zu erkennen: Nehmen wir an, Sie haben sich mit Ihrer Familie einen schönen Tag am Pool oder am Strand gemacht und kommen abends ins Hotel oder in Ihr Bungalow zurück. Zu Ihrem Entsetzen wurde gerade bei Ihnen eingebrochen und alle Schränke wurden durchwühlt. Neben Ihrem Fotoapparat fehlt auch einiges an Wäsche, ihr Rasierapparat und das gesamte Bargeld. Alles, bis auf das Bargeld, bekommen Sie in diesem Fall von Ihrer Reisegepäckversicherung ersetzt.

Aber nicht nur im Urlaub, auch auf der An- und Abreise sind Sie versichert. Wenn Ihnen also z.B. auf dem Flughafen ein Koffer entrissen wird, bekommen Sie ebenso Ersatz wie dann, wenn Sie kurz zum Tanken fahren, jemand Ihr Auto aufbricht und Ihnen ihr Gepäck klaut.

Neben dem Diebstahl ist aber auch die Beschädigung infolge natürlicher Ereignisse versichert. Wenn Sie z.B. an der Pier stehen und eine besonders große Welle Ihnen den Fotoapparat wässert, können Sie aus ihrer Versicherung ebenso Ersatz bekommen, wie wenn Sie in einen Hagelschauer geraten und es dabei zu einem Schaden an Ihrem Hab und Gut kommt.

Da die Preise für Reisegepäckversicherungen zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, sollten Sie auf jeden Fall die Tarife der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen, bevor Sie sich für eine bestimmte Gesellschaft entscheiden. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, einen Preisvergleich aus dem Internet zu benutzen, da es sonst sehr mühselig wäre, sämtliche Preise und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften in Erfahrung zu bringen und miteinander zu vergleichen.

Beachten Sie aber in jedem Fall auch die Versicherungsbedingungen, gerade bei Reisegepäckversicherungen finden die Versicherungsunternehmen nämlich gerne Klauseln, um sich um eine Erstattung herumzudrücken (deswegen auch der Verweis auf den Zeugen im o.g. Beispiel).

Öltankhaftpflichtversicherung

Mai 17th, 2012

Die Öltankhaftpflichtversicherung
Wer denkt, dass er mit dem Erwerb eines Eigenheimes keine monatlichen Belastungen, außer einem evtl. Kreditabtrag, mehr zu tragen braucht, der irrt sich gewaltig. Neben den Steuern und Gebühren für Straßenreinigung, Müll und Abwasser sind es vor allem die Versicherungen, die sich immer wieder enorm auf das Budget eines Hausbesitzers auswirken.

Neben der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung sind dies in besonderem Maße die Glasversicherung und eine evtl. Gewässerschadenhaftpflichtversicherung – Versicherungen, die wirklich jeder Hausbesitzer haben sollte.

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankhaftpflichtversicherung genannt, wird, wie der Name schon erahnen lässt, nur von Menschen benötigt, die ihren eigenen Heizöltank haben. Und selbst wenn diese Voraussetzung gegeben ist, ist noch nicht zwangsläufig eine Öltankhaftpflicht notwendig. Wenn der Öltank sich zum Beispiel in einem speziellen Heizkeller mit einer Betonwanne befindet, kann es meist ausgeschlossen werden, dass ein Leck in dem Öltank zu einer Verunreinigung des Erdreichs führt.

Viele Hausbesitzer verfügen aber auch über einen unterirdischen Öltank, der meist nur über einen Schacht im Garten zu erreichen ist und sich demnach jeglicher Wartung entzieht. Gerade wenn diese Tanks schon einige Jahre in der Erde liegen, kommt es immer wieder vor, dass ein kleiner Riss oder Bruch zum Austreten von Öl führt – in den meisten Fällen ein Desaster.

Wie dramatisch die Lage in solch einem Fall wirklich ist, soll ein Beispiel zeigen: Nehmen wir an, jemand hat einen Öltank im Garten und dieser ist leck. Da das Öl nur sehr langsam austritt und der Tank mit keinerlei Warnmechanismen ausgestattet ist, verliert der Hausbesitzer gut 100 Liter Heizöl, bevor er überhaupt merkt, dass etwas nicht in Ordnung sein kann. Das Öl hat sich inzwischen seinen Wag durch den Boden gebahnt und wurde mit dem Regen ins Grundwasser gespült. Leider hatte der Hausbesitzer Pech und der Boden ist so durchlässig, dass er das Öl nicht filtern konnte, die vollen 100 Liter sind also bis zum Grundwasser vorgedrungen.

Da schon wenige Tropfen Heizöl ausreichen um tausende Liter Wasser zu vergiften, muss der Garten des Hausbesitzers schnellstmöglich geöffnet und das kontaminierte Erdreich speziell entsorgt werden. Je nachdem, wie tief das Grundwasser liegt, muss mal mehr, mal weniger Erdreich ausgehoben werden.

Der Hausbesitzer aus unserem Beispiel hatte Glück, bei ihm waren es nur zwei Meter. Da das Öl sich aber bereits über eine große Fläche verteilt hat, kommen spezielle Ölabscheider zum Einsatz, die das Grundwasser Stück für Stück filtern sollen. Da die Geräte gemietet werden müssen und sehr lange brauchen um das Wasser zu reinigen, entstehen über Wochen hinweg Kosten.

Wer aber übernimmt alle entstandenen Kosten? Die Stadt? Die Gemeinde? Der Bund? Nein, die Kosten für einen solchen Gewässerschaden sind in jedem Fall ausschließlich dem Hausbesitzer aufzuerlegen. Dass die Schadenshöhe schnell in den hohen, fünfstelligen Bereich ansteigen kann, ist sicherlich jedem klar, nachdem er das o.g. Beispiel gelesen hat.

Eine Öltankhaftpflichtversicherung ist nun genau dafür gedacht, den Versicherungsnehmer gegen dieses Risiko abzusichern.
Eine solche Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten, die durch die Entfernung des kontaminierten Erdreiches entstehen, auch die Entsorgung dieses Erdreiches und die Reinigung des Bodens wird von der Öltankhaftpflichtversicherung bezahlt.
Die Schäden am eigenen Hab und Gut, in diesem Fall dem Öltank, werden jedoch nicht erstattet.

Der Preis einer Öltankhaftpflichtversicherung richtet sich stets nach der Größe des Tanks, also nach der Literzahl Öls, die in den Tank hineinpassen. Je größer ein solcher Tank ist, desto teurer ist, logischerweise, auch die Versicherung.

Da die Preise für Öltankhaftpflichtversicherungen höchst unterschiedlich ausfallen können, ist es sehr zu empfehlen, die Tarife von verschiedenen Gesellschaften sehr genau miteinander zu vergleichen bevor man sich für ein Unternehmen entscheidet. Zu diesem Zweck kann man sehr gut einen Tarifvergleich nutzen, wie er auf zahlreichen Seiten im Internet angeboten wird.

Tierhalterhaftpflichtversicherung – Hier online Tierhalterversicherungen vergleichen.

Mai 24th, 2011

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Sollte man als Privatperson dem Laib und Leben, oder einem Sachgut, eines anderen Menschen Schaden zufügen, so ist man in der Pflicht für diese Schäden zu haften, diese also finanziell zu begleichen. Um sich vor den Risiken, die aus dieser Haftung entstehen, zu schützen, schließt man in aller Regel eine private Haftpflichtversicherung ab.

Was aber passiert, wenn man nicht selber einem anderen Menschen einen Schaden zugefügt hat, sondern dieser Schaden durch ein Tier, dessen Halter man ist, verursacht wurde? Ist man auch in diesem Fall zur Haftung verpflichtet?

Ausdrücklich “JA”! Wer Halter oder Besitzer eines Tieres ist, der ist nach § 833 Satz 1 BGB auch dann zur Haftung eines Schadens verpflichtet, wenn er den Schaden nicht direkt (mit)verschuldet hat. Wer ein Tier besitzt, so in etwa der Konsens des Gesetzes, der muss dafür Sorge tragen, dass es nichts und niemandem gefährlich werden kann und auch nicht in der Lage ist, materielle Schäden zu verursachen.

Schäden durch Tiere können dabei auf die unterschiedlichsten Arten verursacht werden.

Die am häufigsten gehaltenen Tiere sind Hunde – nehmen wir daher als Beispiel ebenfalls einen Hund.
Wenn ein Hund sich z.B. von der Leine losreißt, quer über die Straße rennt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht, wäre das z.B. ein klassischer Haftpflichtschaden und wer hier keine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorweisen kann, wird sehr schnell bereuen, keinen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Ein anderes Schadenszenario wäre, dass der Hund ein klassischer “Briefträgerhasser” ist und nichts Besseres zu tun hat, als dem Postboten einmal kräftig in die Wade zu beißen – auch in diesem Fall wäre die Tierhalterhaftpflichtversicherung zuständig (Achtung: Sie haben als Hundehalter eine Aufsichtspflicht. Sollte diese verletzt worden sein, kann es sei, dass Ihre Versicherung sie nach Abwicklung des Schadens ihrerseits in Regress nimmt.

Aber nicht nur für Hunde lassen sich Haftpflichtversicherungen abschließen, auch Pferde und andere mögliche Haustiere sind durchaus in der Lage, nicht unerhebliche Schäden zu verursachen. So könnte der erstgenannte Schaden (Verkehrsunfall) auch durch ein durchgegangenes Pferd verursacht sein – auch hier wäre der Halter regresspflichtig.

Aber nicht jeder Tierhalter braucht unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die ordnungsgemäße Haltung von Kleintieren wie Nagern oder Reptilien ist in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Wenn der eigene Hamster also aus seinem Käfig entwischt und Ihren Besuch in den Finger beißt, dann würde dieser Schaden in aller Regel durch die private Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

Der Besitz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist grundsätzlich feiwillig, in einigen Bundesländern ist es jedoch so, dass Hundehalter verpflichtet sind einen solchen Vertrag zu besitzen. Dies muss jedoch nicht für alle Hunderassen gelten – eine Anfrage beim Ordnungsamt sollte hier im individuellen Fall Klarheit verschaffen.

Hundehalter, die einen Hund besitzen, der in Deutschland zu den so genannten “Kampfhunden” gezählt werden muss, also vor allem American Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Fila Brasileiro und Dogo Argentino, sind in fast allen Bundesländern zu besonderen Schutzmaßnahmen verpflichtet, zu denen auch der Besitz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung zählt.
Allerdings gibt es nur sehr wenige Versicherungen, die es auf sich nehmen, solch ein Risiko überhaupt zu versichern.

Auf der Suche nach einer günstigen Tierhalterhaftpflichtversicherung hilft einem ganz besonders das Internet enorm weiter. Hier finden sich zahlreiche Verbraucherwebseiten und Vergleichsportale, auf denen man sich Informationen zu den unterschiedlichsten Tierhalterhaftpflichtversicherungen einholen kann.

Besonders die Tarifvergleiche in der Tierhalterhaftpflichtversicherung erfreuen sich dabei einer stetig wachsenden Beliebtheit, ist es mit ihnen doch problemlos möglich, die Tarife der verschiedenen Gesellschaften schnell und einfach miteinander zu vergleichen und sich das günstigste Angebot für das eigene Tier, oder die eigenen Tiere, heraussuchen zu lassen.

In jedem Fall aber sollte man auch die Versicherungsbedingungen ganz genau lesen, verbergen sich hier doch manchmal kleine Tücken, die einem im Schadensfall das Leben schwer machen könnten.

Grundbesitzerhaftpflicht – Haus und Grundbesitz richtig versichern.

Mai 24th, 2011

Die Grundbesitzerhaftpflicht

Im bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland ist eindeutig geregelt, dass eine Person, die dem Laib, dem Leben oder dem Besitz einer anderen Person einen Schaden zufügt, zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet ist. Um sich vor den Gefahren des Alltags in diesem Bereich abzusichern, schließt man in der Regel eine private Haftpflichtversicherung ab und, wenn man Tiere hat, zudem eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Und wenn man ein Haus hat? Was passiert wenn es hier zu einem Schaden kommt?

Nun, auch bei Schäden die nicht durch einen selber oder das eigene Zutun verursacht werden, ist man in der Pflicht, Schadenersatz zu leisten. Der Fachbegriff für die hier auftretende Art der Haftung ist “Gefährdungshaftung”.

Es reicht also schon die bloße Anwesenheit eines Gutes aus, um in der Haftung zu sein, sollte es zu einem Schadensfall mit einer anderen Person kommen. Bekannt ist dieses Vorgehen vor allem aus dem Bereich der KFZ Versicherung: Wenn z.B. ein Kind mit dem Fahrrad gegen den eigenen PKW fährt und sich dabei den Arm bricht, dann sind nicht etwa das Kind, bzw. dessen Eltern zum Schadenersatz wegen des PKW verpflichtet, sondern die Haftpflicht des Autobesitzers muss den Schaden des Kindes bezahlen.

Genau dasselbe Vorgehen kommt nun auch bei Grundstücken und Immobilien zum Einsatz, z.B. wenn jemand im Winter vor dem versicherten Haus ausrutscht und sich dabei ein Bein bricht. In diesem Fall ist es sogar so, dass der Hausbesitzer verpflichtet gewesen wäre, ausreichend zu streuen und so zu gewährleisten, dass niemandem ein Schaden passieren kann. Aus diesem Grund wird die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung genau prüfen, ob es zu einer Fahrlässigkeit gekommen ist oder nicht und ggf. den Hausbesitzer in Regress nehmen.

Weitere Schadenbeispiele wären z.B. wenn ein Dachziegel bei Sturm vom Haus gerissen und auf das Auto des Nachbarn geweht wird, oder wenn ein Baum durch einen Sturm umkippt und den Gartenzaun des Nachbarn zertrümmert. In beiden Fällen ist der Hausbesitzer zur Haftung verpflichtet und muss den Schaden ersetzen – es sei denn, er hat ein Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, die den Schaden in diesem Fall übernimmt.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nicht notwendig, wenn man lediglich Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ist. In diesem Fall muss diese Versicherung nämlich durch den Vermieter abgeschlossen werden. Der Beitrag darf dabei allerdings auf die Mietparteien umgelegt werden.

Auch Besitzer eines Einfamilienhauses kommen in vielen Fällen um den Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung herum. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist nämlich in aller Regel bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten – zumindest für “normale” Objekte.

In den neusten Vertragsarten der privaten Haftpflichtversicherung ist es oft sogar so, dass ein Teil des eigen genutzten Hauses vermietet werden darf – der Versicherungsschutz wird in diesen Fällen dennoch gewährt.

Gerade im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sind die Tarife der verschiedenen Versicherungsgesellschaften allerdings höchst unterschiedlich gestaltet – sowohl in Punkto Preis, wie auch in Punkto Leistung. Bevor man sich also entschließt, mit einer bestimmten Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten, sollte man daher die Tarifangebote sehr genau miteinander vergleichen, die Leistungen einander gegenüberstellen und nach niedrigen Preisen sortieren.

Wenn man sich nicht die Arbeit machen möchte, diese Selektionen von Hand zu erstellen, kann man auch einfach einen Tarifvergleich aus dem Internet benutzen. Die Aufgabe dieser Tarifvergleiche ist es, die Preise der verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen und dem Kunden automatisch den besten Tarif vorzuschlagen.

Allerdings, das sollte man wissen, beachten die wenigsten Tarifvergleiche auch die Leistungen, in der Regel wird ausschließlich nach dem Preis selektiert. Wenn man also sicherstellen möchte, dass die eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch gute Leistungen bietet, muss man auf jeden Fall die Versicherungsbedingungen beachten.

Bei den meisten Internetangeboten lassen sich diese allerdings inzwischen auch online finden, sodass ein Vergleich relativ unkompliziert und schnell möglich ist.

Gebäudeversicherung – Gebäudeversicherungen kostenlos vergleichen.

Mai 24th, 2011

Die Gebäudeversicherung

Für die meisten ist der Kauf oder Bau eines Hauses eines der größten, finanziellen Vorhaben ihres Lebens. Zuerst einmal dauert es in der Regel sehr lange, bis man wirtschaftlich in der Lage ist, diesen Schritt zu gehen, zum anderen bezahlen die wenigsten Menschen ihr Haus bar, sondern finanzieren es über viele Jahre.

Das eigene Haus hat also nicht nur ideellen Wert, sondern ist, rein materiell gesehen, für die meisten Menschen so etwas wie ihre finanzielle Existenz. Das bedeutet, wenn dem eigenen Haus etwas passiert und keine Versicherung vorhanden ist, die den Schaden übernehmen könnte, sind die betroffenen in der Regel so gut wie ruiniert.

Die enorm große Bedeutung des eigenen Hauses sorgt dafür, dass die Gebäudeversicherung zu den wichtigsten Versicherungsverträgen gehört, die ein Hausbesitzer überhaupt haben kann.

Je nach Ausgestaltung des Vertrages ist die Absicherung, die ein solcher Vertrag bietet, allerdings höchst unterschiedlich.
Die Basis einer Wohngebäudeversicherung bildet fast immer die so genannte Elementarversicherung, also die Absicherung gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel entstehen.

Auf Antrag können zu diesen Gefahren noch die “weiteren Elementargefahren” Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch hinzugenommen werden.

Eine Wohngebäudeversicherung deckt aber in der Regel auch Schäden, die nicht am Haus selber, sondern auf dem Grundstück entstanden sind. Wenn z.B. ein Baum auf den Gartenzaun fällt, weil er einem Sturm nicht standgehalten hat, ist das ein typischer Wohngebäudeschaden.

Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung sind oftmals aber auch Schäden versichert, die keine natürliche Ursache haben. Dies kann z.B. Vandalismus sein oder auch die Beschädigung einzelner Gebäudeelemente in Folge eines Einbruchs.

Auch Leitungswasserschäden und Schäden, die als Folge eines Rückstaus entstehen, gehören zu den Gefahren, die mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden können. In der Basisversicherung sind diese Aspekte jedoch meist nicht berücksichtigt und müssen separat mit beantragt werden.

Während man in früheren Zeiten die Versicherungsbeiträge einer Wohngebäudeversicherung nach einer komplexen Methode ermittelte, bei der sowohl der umbaute Raum, wie auch die Rechengröße “Mark 1914″ eine Rolle spielten, ist man heute dazu übergegangen, den Beitrag sehr viel einfacher zu ermitteln.

Um heute den Preis für eine Wohngebäudeversicherung zu ermitteln, sind lediglich noch die folgenden Daten erforderlich: Wohnfläche in m², Wohngeschosse, Keller ausgebaut?, Dachboden ausgebaut?, Baujahr, Postleitzahl und evtl. Vorschäden. Des Weiteren ist es noch wichtig, zu klären, ob es evtl. Nebengebäude, Schuppen, Garagen oder Carports gibt, die es mit zu versichern gilt. Dies lässt den Beitrag natürlich etwas ansteigen.

Gerade in der Wohngebäudeversicherung ist es jedoch enorm wichtig, darauf zu achten, dass wirklich alle Aspekte der Versicherung den eigenen Bedürfnissen entsprechen und alle Eventualitäten bedacht sind. Eine wirklich gute Wohngebäudeversicherung sollte zum Beispiel auch die “Abbruch- und Aufräumkosten” und die “Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen” tragen.

Wenn nämlich, z.B. ein Haus abbrennt, entstehen enorme Kosten – alleine durch die Entsorgung des Schuttes und die Entfernung des kontaminierten Erdreiches – hier sollte man unbedingt ausreichend abgesichert sein. Und wenn das Haus so wie es war nicht wieder gebaut werden darf, weil sich de gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert haben, ist es wichtig, dass die Mehrkosten ersetzt werden.

Die Preise der verschiedenen Wohngebäudeversicherungen unterscheiden sich teilweise erheblich, während man aber bei anderen Versicherungen gerne etwas mehr auf Geld schauen kann, sollte man das bei einer Wohngebäudeversicherung tunlichst lassen. Hier zählt einzig und alleine die Leistung.

Erst wenn wir zwei Verträge mit perfekten Leistungen einander gegenüberstellen, sollte man sich natürlich für den günstigeren Anbieter entscheiden.

Das eigene Haus ist einfach zu wichtig, um es nicht vernünftig abzusichern und die Gefahr einzugehen, dass man am Ende finanziell ruiniert ist.

Auf der Suche nach einer wirklich guten Wohngebäudeversicherung hilft einem ein Tarifvergleich enorm weiter. Solche Vergleiche lassen sich im Internet an vielen Stellen finden und sind zumeist absolut kostenlos.

Rechtschutzversicherung spart kosten beim Anwalt.

Mai 24th, 2011

Die Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung gehört ohne Zweifel zu den wichtigsten Versicherungen, die man überhaupt haben kann. Besieht man sich die wahre Klagenflut, der sich deutsche Gerichte gegenübersehen, kann man nachvollziehen, dass das Risiko, eines Tages selber in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden oder selber einen anstreben zu müssen, enorm groß ist.

Die private Rechtsschutzversicherung gliedert sich in der Regel in vier Teilbereiche, die auch einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationsvarianten abgeschlossen werden können: Der Privatrechtsschutz, der Berufsrechtsschutz, der Verkehrsrechtsschutz und der Wohnungsrechtsschutz.

Um den Sinn und Zweck der einzelnen Versicherungssparten besser zu verstehen, ist es das Beste, sich einige Beispiele vor Augen zu führen:

Privatrechtsschutz:
Verträge aller Art bestimmen unser tägliches Leben. Jeder Kauf, jede Vereinbarung, ja sogar das Tanken an der Tankstelle ist ein Vertrag, der über das Vertragsrecht in der Privatrechtsschutzversicherung abgesichert ist.

Nehmen wir z.B. an, ein Mandant kauft sich einen Tisch, der bei der Lieferung allerdings beschädigt ist. Da der Händler sich weigert, den Tisch zurückzunehmen, schaltet der Mandant seinen Anwalt ein und klagt vor Gericht. In der 2. Instanz wird nun gegen die Klage entschieden.
Was passiert nun? Bleibt der Kläger auf den Kosten sitzen?

Nein, wenn er eine private Rechtsschutzversicherung hat, trägt diese die Kosten von etwa 2.600 Euro für Anwalt und Gericht bis in die 2. Instanz.

Berufsrechtsschutz:
Gerade in der heutigen Zeit, wo alle Betriebe versuchen so viel Personal wie nur möglich abzubauen, ist niemand davor gefeit, dass er auf einmal eine “betriebsbedingte Kündigung” auf den Tisch bekommt.

Nehmen wir z.B. an, ein Mandant arbeitet im Außendienst und bekommt eine Kündigung, weil die Auftragszahlen des Unternehmens rückläufig sind. Da sich der Arbeitnehmer die Kündigung nicht gefallen lassen will, erhebt er Kündigungsschutzklage – nach einem zähen Rechtsstreit einigen sich die Parteien auf einen Vergleich.
Wer trägt hier die Kosten?

Auch in diesem Fall greift die Rechtsschutzversicherung, genauer die Berufsrechtsschutz, und deckt die Kosten von etwa 1.996 Euro für den Anwalt (Gerichtskosten in der 1. Instanz muss bei Arbeitsstreitigkeiten jede Partei selber tragen).

Verkehrsrechtsschutz:
Das Bewegen im täglichen Verkehr ist schon ein Abenteuer: Eine unachtsame Minute, ein verpasster Bremsvorgang oder einmal den Fuß zu sehr auf dem Gas gehabt und schon ist es passiert – Strafe droht. Um evtl., Streitigkeiten abzuwenden, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung unverzichtbar.

Nehmen wir an, ein Mandant wird mit 62 km/h innerorts geblitzt und bekommt einen Bescheid über 58 km/h (62 abzgl. Toleranz) nach Hause gesandt. Weil der Mandant nicht bereit ist, die Strafe zu akzeptieren, bemüht er einen Anwalt, der sich wiederum an die zuständige Behöre wendet und zig Dokumente anfordert (Eichtest, Tüv des Blitzgerätes, Befähigung des Blitz-Aufsehers, etc.). Da das Amt diese Dinge nicht beibringen kann, wird das Verfahren eingestellt.
Und wer bezahlt den Anwalt?

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung! sie übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 400 Euro.

Wohnungsrechtsschutz:
Streitigkeiten mit Nachbarn oder Vermietern fallen in den Bereich der Wohnungsrechtsschutz. Ungerechtfertigte Kündigungen des Mietverhältnisses sind dabei ebenso ein Fall für diese Rechtsschutzart wie dauernde Lärmbelästigung oder Unstimmigkeiten bzgl. der Grundstücksgrenzen.

Nehmen wir an, ein Mandant hat Schimmel in seiner Wohnung und beauftragt den Vermieter mehrfach, diesen zu entfernen. Da dieser sich aber nicht rührt, beschließt der Mieter, die Miete um die Hälfte zu reduzieren. Sechs Monate langt tut sich nun überhaupt nichts, dann aber kommt es richtig heftig: Der Vermieter kündigt das Mietverhältnis und strengt eine Räumungsklage gegen den Mieter an.

Der Mieter hat leider Pech, da ein Gutachter bestätigt, dass de Schimmelbildung auf ungenügende Lüftung zurückzuführen ist, also durch den Mieter selber verschuldet wurde. Der Mieter muss die rückständigen Mieten zahlen.
Und wer zahlt die Kosten des Verfahrens?

Natürlich die Wohnungsrechtsschutzversicherung. Die gesamten Kosten des Verfahrens, insgesamt ca. 4.193 Euro werden von der Versicherung übernommen.