Die Reisegepäckversicherung
Der alljährlich wiederkehrende Jahresurlaub ist für die meisten Menschen einer der wichtigsten Termine überhaupt. Endlich kann man mal so richtig abschalten, sich entspannen und alle Sorgen des Alltags hinter sich lassen. Es gibt jedoch auch Dinge, die einem diesen Spaß am Urlaub ganz gehörig vermiesen können, z.B. wenn einem Gepäck oder ein teurer Fotoapparat gestohlen wird.
Um die Beschädigung oder den Verlust von Reisegepäck abzusichern, ist grundsätzlich der Abschluss einer speziellen Reisegepäckversicherung notwendig. Zwar gibt es auch einige Hausratversicherungen, die, im Rahmen der Außendeckung, gewisse Schadenereignisse übernehmen, so deutlich wie bei einer speziellen Reisegepäckversicherung fällt die Deckung in diesen Tarifen allerdings nicht aus.
Je nach Anbieter unterscheidet sich der Versicherungsumfang einer Reisegepäckversicherung zwar leicht, die grundsätzlichen Absicherungsaspekte haben jedoch alle Versicherungsunternehmen gemein. So ist zum Beispiel bei den meisten Versicherungsunternehmen Reisegepäck derart definiert, dass “alle Gegenstände, die auf einer Reise durch den Versicherungsnehmer, seine im selben Haushalt lebende Familie, einen namentlich bekannten Lebenspartner und dessen Kindern, mitgeführt werden” als Reisegepäck betrachtet werden.
Nur sehr wenige Versicherungsunternehmen decken hier auch den Verlust von Bargeld – also schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen ganz genau an, oder, noch besser, führen sie immer nur wenig Bargeld und stattdessen lieber Travellerchecks oder eine Kreditkarte mit.
Die Versicherung der Gegenstände erfolgt meist gegen eine ganze Reihe von Risiken, die jedoch auch von Gesellschaft zu Gesellschaft leicht variieren. In der Regel ist eine Versicherung gegen folgende Schadenereignisse vorgesehen: Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- und Böswilligkeit Dritter, Elementarereignisse, höhere Gewalt, Sturm, Brand, Blitzschlag und Explosion.
Einige Beispiele sollen verdeutlichen, wie es zum Beispiel zu einem Schadenereignis kommen könnte:
Nehmen wir einmal an, sie machen eine Reise mit einem Kreuzfahrtschiff und stehen gerade an der Reeling und wollen den Sonnenuntergang fotografieren, als eine Welle das Schiff erfasst, sie ins Straucheln geraten und sich an der Reeling festhalten müssen. Der Fotoapparat fällt daraufhin zu Boden und ist kaputt. Zu Ihrem Glück kann ein anderer Passagier das Geschehen bezeugen und sie bekommen eine Erstattung aus Ihrer Reisegepäckversicherung.
Wesentlich deutlicher ist die Deckungspflicht des Versicherers bei folgendem Beispiel zu erkennen: Nehmen wir an, Sie haben sich mit Ihrer Familie einen schönen Tag am Pool oder am Strand gemacht und kommen abends ins Hotel oder in Ihr Bungalow zurück. Zu Ihrem Entsetzen wurde gerade bei Ihnen eingebrochen und alle Schränke wurden durchwühlt. Neben Ihrem Fotoapparat fehlt auch einiges an Wäsche, ihr Rasierapparat und das gesamte Bargeld. Alles, bis auf das Bargeld, bekommen Sie in diesem Fall von Ihrer Reisegepäckversicherung ersetzt.
Aber nicht nur im Urlaub, auch auf der An- und Abreise sind Sie versichert. Wenn Ihnen also z.B. auf dem Flughafen ein Koffer entrissen wird, bekommen Sie ebenso Ersatz wie dann, wenn Sie kurz zum Tanken fahren, jemand Ihr Auto aufbricht und Ihnen ihr Gepäck klaut.
Neben dem Diebstahl ist aber auch die Beschädigung infolge natürlicher Ereignisse versichert. Wenn Sie z.B. an der Pier stehen und eine besonders große Welle Ihnen den Fotoapparat wässert, können Sie aus ihrer Versicherung ebenso Ersatz bekommen, wie wenn Sie in einen Hagelschauer geraten und es dabei zu einem Schaden an Ihrem Hab und Gut kommt.
Da die Preise für Reisegepäckversicherungen zum Teil höchst unterschiedlich ausfallen, sollten Sie auf jeden Fall die Tarife der verschiedenen Anbieter miteinander vergleichen, bevor Sie sich für eine bestimmte Gesellschaft entscheiden. Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, einen Preisvergleich aus dem Internet zu benutzen, da es sonst sehr mühselig wäre, sämtliche Preise und Leistungen der verschiedenen Gesellschaften in Erfahrung zu bringen und miteinander zu vergleichen.
Beachten Sie aber in jedem Fall auch die Versicherungsbedingungen, gerade bei Reisegepäckversicherungen finden die Versicherungsunternehmen nämlich gerne Klauseln, um sich um eine Erstattung herumzudrücken (deswegen auch der Verweis auf den Zeugen im o.g. Beispiel).