Krankenversicherung
1. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss seit Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01.04.2007 eine Krankenversicherung abschließen. Es muss ab dem 01.01.2009 eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Es wird dabei zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenkasse (PKV) unterschieden.
Der größte Personenkreis ist in der GKV versichert. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1.Januar 2009 14,9 %, davon zahlt der Arbeitnehmer 7,9 % und der Arbeitgeber 7,0 % vom monatlichen Bruttoeinkommen.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt zur Zeit bei 3750 Euro monatlich. Alles was darüber liegt wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Es zählt somit bei der Beitragshöhe zur GKV nur das Brutto-Einkommen.
Andere Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand spielen keine Rolle.
Die gesetzlichen Krankenkasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. So haben auch alle Versicherten in der GKV grundsätzlich den gleichen Anspruch auf gleiche Leistungen.
2. Die Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV trifft für alle Personen zu, die nicht der GKV unterliegen. Folgender Personenkereis kann sich in der PKV versichern lassen: Arbeitnehmer, die ein Jahres-Bruttoeinkommen von mindestens 49.950 Euro erhalten, Freiberufler und Selbständige, Beamte
und Studenten.
Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit sowie Personen, die für längere Zeit ins Ausland gehen.
Wer sich für eine PKV entscheidet, schließt mit einem privatrechtlich organisiertem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag ab.
Es sind die Leistungen und die Beiträge bei einer privaten Krankenkasse unterschiedlich.
Bei der privaten Krankenversicherung liegen andere Kriterien bezüglich der Beitragshöhe vor. Das Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Die Beiträge richten sich nach den gewünschten Leistungen der PKV, dem Eintrittsalter dem Geschlecht dem Gesundheitszustand der zu versicherten Person.
Allerdings müssen bei PKV die Kinder und ein nicht berufstätiger Ehepartner extra versichert werden.
Hier gibt es nicht wie in der GKV eine Familienversicherung.
Das bedeutet, dass eine private Krankenversicherung für Familien teurer ist als für eine Einzelperson.
Wechselt man in eine private Krankenversicherung über, ist auch gleichzeitig ein automatischer Wechsel in die private flegeversicherung gegeben.
Bevor man sich für den Beitritt in eine private Krankenversicherung entschließt, sollten einige Versicherungsgesellschaften bezüglich der Tarife und der Leistungen der PKV verglichen werden.
Die gesetzliche Krankenkasse kann immer zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden. Doch die Kündigung sollte erst erfolgen, wenn eine Annahmebestätigung der neuen privaten Krankenversicherung vorliegt.
Die Prüfung des Gesundheitszustandes wird bei der PKV erfragt und mitunter werden auch ärztliche Unterlagen angefordert.
So kann es sein, dass zu Ausschlüsse oder Risikozuschläge oder sogar eine Ablehnung der Aufnahme erfolgen kann.
Auch muss man wissen, dass ein Wechsel von der PKV zu der GKV nicht ohne weiteres möglich ist.
Es soll nämlich vermieden werden, dass die Versicherten in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen profitieren und durch ein Wechsel im Alter dann die steigenden Beiträge umgehen.
Liegen jedoch die Einkünfte auf Dauer unter der Versicherungspflichtgrenze dann ist eine Wechsel in die GKV möglich.
Allerdings muss nachgewiesen werden, dass mindesten ein Jahr dass Einkommen unter dieser Grenze gelegen hat.
Liegt das Alter des Versicherten jedoch über 55 Jahre, dann ist ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich. Es muss in diesem Fall bei der Privaten Krankenversicherung geblieben werden.
Ratsam ist es, sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten vor einem Wechsel, beraten zu lassen.